Presseaussendung von: AK-Kärnten
Ab 1. Jänner wird die Auswahl des richtigen Modells beim Kinderbetreuungsgeld noch schwieriger. Erstmals stehen fünf Varianten zur Verfügung, darunter das von der AK lange geforderte einkommensabhängige Kindergeld.
Eltern, die Beratung bei der Entscheidung brauchen, können sich an die ARBEITERKAMMER wenden.
Bisher gab es beim Kinderbetreuungsgeld drei Pauschalbetragsmodelle. Die Höhe der Pauschale war abhängig von der jeweiligen Bezugsdauer. Zu diesen drei Varianten kommen jetzt mit Jahresbeginn zwei weitere, davon das einkommensabhängige Modell mit einer kürzeren Bezugsdauer und ein zusätzliches Pauschalbetragsmodell, ebenfalls mit einer kürzeren Bezugsdauer als bei den bisherigen Varianten. Bei allen Modellen können sich die Eltern den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes teilen und sich zweimal abwechseln.
Das neue einkommensabhängige Modell ist für alle attraktiv, die bis zum Ende des 12. Lebensmonats Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen, bei Teilung des Kinderbetreuungsgeldes mit dem Lebenspartner auch bis zum Ende des 14. Lebensmonats. Die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beträgt 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 1.000 und maximal 2.000 Euro.
„Eltern dürfen sich nur einmal für ein Kinderbetreuungsgeldmodell entscheiden, deshalb ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Variante im Einzelfall die größten Vorteile bringt“, sagt AK-Jurist Dr. Richard WOHLGEMUTH, Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht. Die AK hilft dabei, die richtige Wahl zu treffen. Eltern können einen Beratungstermin vereinbaren.
Neue Zuverdienstgrenzen
Neue Regeln treten ab 1. Jänner auch beim Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld in Kraft. Bei der einkommensabhängigen Variante können 5.800 Euro steuerpflichtiges Einkommen im Jahr (357,74 Euro pro Monat) dazuverdient werden. Bei den bisherigen Pauschalvarianten und dem neuen Pauschalmodell haben Eltern die Wahl: Sie können wie bisher 16.200 Euro steuerpflichtiges Einkommen im Jahr dazuverdienen oder, wenn sie vor der Geburt ein höheres Einkommen bezogen haben, bis zu 60 Prozent des vorherigen maßgeblichen Einkommens.
Kindergeld jährlich erhöhen!
Die ARBEITERKAMMER begrüßt die Einführung der neuen Kinderbetreuungsmodelle. Doch viele Verbesserungen wurden leider nicht umgesetzt und müssen nachgeholt werden, kritisiert die AK. Dazu gehören eine Vereinfachung des Einkommensbegriffs, die Abschaffung von Nachteilen durch Arbeitslosigkeit, gleiche Rechte auf Verlängerung für Alleinerzieher beim Bezug der Kurzvarianten sowie eine jährliche Wertanpassung des Kinderbetreuungsgeldes