Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Land könnte statt AK Förderabwicklung übernehmen - Mehr Familien profitieren von neuer Familienförderung
Klagenfurt (LPD). Kärnten hat nach wie vor die höchste Pendlerförderung in Österreich, stellte heute, Dienstag, Landeshauptmann Gerhard Dörfler fest und wies aktuelle Kritik und Proteste seitens der Arbeiterkammer und des ÖGB wegen der Kürzung der Förderung für Pendlerstrecken unter 15 km entschieden zurück. Andere Bundesländer würden weniger fördern und dies erst ab einer Pendlerstrecke von 20 km oder mehr Entfernung vom Arbeitsplatz. In Kärnten sei die Förderung verbessert worden, sodass Pendler mit längeren Strecken mehr als früher erhalten würden. Außerdem sei auch sehr viel in das öffentliche Verkehrsnetz investiert worden, so Dörfler. Im Bereich der Pendlerförderung liegt die Förderung in Kärnten um mehr als 400 Prozent über vergleichbaren Förderprogrammen anderer Bundesländer.
In diesem Zusammenhang kündigte der Landeshauptmann an, dass die Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer bezüglich der Arbeitnehmerförderung, insbesondere der Pendlerförderung, mit Ende des nächsten Jahres beendigt werde. Der diesbezügliche Vertrag vom 1. Juni 2006 wird aufgekündigt. Darin wurde u. a. vereinbart, dass die AK für die Durchführung der Konsumentenberatung jährlich 363.364,17 Euro erhält. Für die Abwicklung der Arbeitnehmerförderung erhält die AK demnach jährlich 472.400 Euro jährlich.
Über die Förderungsabwicklung müsse neu verhandelt werden, forderte Dörfler. Um zukünftig Effizienz und auch Effektivität im Einsatz aller Fördermittel zu steigern, werde von den Fachabteilungen des Landes eine Reform einiger Arbeitnehmerförderungsbereiche vorbereitet. Auf Basis dieser Reformvorschläge soll entschieden werden, ob und inwieweit eine Aufgabenteilung zwischen Land und Arbeiterkammer erfolgen könne. Er selbst tendiere dazu, die Pendlerförderung im Rahmen der Landesverwaltung abzuwickeln, sagte Dörfler.
Weiters wies Dörfler auf geplante Änderungen des Kärntner Familienförderungsgesetzes hin. Dieser Zuschuss richtet sich nach der Einkommenshöhe des Familieneinkommens und wird in der Höhe von mindestens 5 Euro bis maximal 436 Euro pro Kind und Monat ausbezahlt. Durch die geplante Änderung würden mehr Familien in den Genuss der Förderung kommen, sagte Dörfler und wies auf die neue Staffelung in vier Fördergruppen hin, die bei 75 Euro beginnt und über 120 Euro, 160 Euro bis zu 200 Euro, ansteigt.
Durch diese Staffelung der Förderbeträge werde die soziale Treffsicherheit erhöht und die Zahl jener Familien, die bis zu 75 Euro erhalten, deutlich gesteigert. Nur in Kärnten erfolgt die Familienförderung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. In anderen Bundesländern sei dies nicht der Fall, in Wien laufe diese 24 Monate, in Burgenland und Niederösterreich etwa nur 12 Monate, machte Dörfler einen Bundesländervergleich. Nirgendwo gebe es auch die Höchstförderung von 436 Euro monatlich wie in Kärnten
Foto: Büro LH Dörfler