Presseaussendung von: Büro LR Kaiser
LR Kaiser: Patientenverfügungen sollen auf Elektronischer Gesundheitsakte (ELGA) ersichtlich sein.
Patientenverfügungen beinhalten Informationen darüber, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall vom Patienten abgelehnt werden. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann, sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Kapazitäten verfügt.
Mit einem neuen Vorschlag möchte Kärntens Gesundheits- und Spitalsreferent LR Peter Kaiser nun sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten die größtmögliche Gewissheit bekommen, dass ihrer Wünsche im Ernstfall auch respektiert werden und, dass das medizinische Personal in Notfällen sofort über eine etwaige Patientenverfügungen informiert ist.
„Ich denke, es wäre sinnvoll, Patientenverfügungen zukünftig auf der derzeit im Entstehen befindlichen Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gespeichert werden“, so Kaiser, der in der nächsten Sitzung der Bundesgesundheitskommission einen diesbezüglichen Antrag einbringen wird.
Wenig sinnvoll, so Kaiser, wäre ein Speichern der Patientenverfügung auf der E-Card. „Nicht jede Patientin und jeder Patient hat die E-Card immer bei sich“, begründet der Gesundheitsreferent. Dagegen biete ELGA höchst möglichen Datenschutz und werde zudem für die wichtigsten medizinischen Dienstleister wie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte zugänglich sein.
„Diese Variante wäre auch wesentlich effizienter und günstiger als die Verwendung der E-Card oder der Aufbau eines selbständigen Systems“, ist Kaiser überzeigt.
Foto: Büro LR Kaiser
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