Presseaussendung von: AK-Kärnten
Zahlreiche Anfragen verärgerter Kunden gibt es derzeit bei der ARBEITERKAMMER aufgrund der Ankündigung der Stadtwerke Klagenfurt, bei der Wasserversorgung ab Jänner eine so genannte Bereitstellungsgebühr in der Höhe von 6,93 Euro pro Monat einzuführen.
Die AK kritisiert die überfallsartige Vorgangsweise der Stadtwerke und überprüft, ob die Preiserhöhung ab 1. Jänner überhaupt wirksam werden kann.
Die ARBEITERKAMMER kritisiert bei der angekündigten Preiserhöhung neben dem Ausmaß auch die Vorgangsweise der Klagenfurter Stadtwerke. „Deren Mitteilung ist mit 30. November datiert. Den rund 30.000 Kunden der Stadtwerke wurde das Schreiben aber erst kurz vor Weihnachten zugestellt“, betont Mag. Hans PUCKER von der Wirtschaftsabteilung der AK KÄRNTEN. In den geltenden Geschäftsbedingungen verpflichten sich die Stadtwerke hingegen, dass Preiserhöhungen mindestens zwei Monate vorher veröffentlicht werden müssen. „Das war jetzt nicht der Fall. Deshalb prüft die AK, ob eine Preiserhöhung ab 1. Jänner überhaupt möglich ist“, sagt PUCKER.
AK-Kritik am Ausmaß
Die AK hinterfragt im Sinne der Konsumenten auch die geplante Höhe der neuen Bereitstellungsgebühr der Stadtwerke. „Bei rund 30.000 Wasserkunden beschert eine monatliche Bereitstellungsgebühr in der Höhe von 6,93 Euro den Stadtwerken pro Jahr Mehreinnahmen zwischen zwei und 2,5 Millionen Euro. Dieses Ausmaß ist auf keinen Fall nachvollziehbar“, kritisiert PUCKER, weil es dadurch für einzelne Haushalte zu Verteuerungen des Wasserpreises um bis zu 60 Prozent kommt. Die AK fordert die Stadtwerke und die Stadtregierung auf, entsprechende Kalkulationsgrundlagen offen zu legen.
Für zahlreiche Anfragen bei der AK sorgt in dem Schreiben der Stadtwerke auch die Aufforderung an die Kunden, dass sie eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) annehmen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich widersprechen und den Wasserbezug über den 31. Dezember hinaus fortsetzen.
Derzeit, so PUCKER, sei es rechtlich unklar, mit welchen Folgen Kunden zu rechnen haben, wenn sie den neuen Geschäftsbedingungen widersprechen. Auch hier prüft die ARBEITERKAMMER die Rechtslage.