Auswirkungen auf die Luftgüte und die Lärmbelastung wurden unzureichend geprüft.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee erhebt beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid des Landes Kärnten betreffend des geplanten privaten Hubschrauberlandeplatzes in Seltenheim. Die Beschwerde stützt sich im Wesentlichen auf die nicht verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung des Projektes. „Die
Auswirkungen auf die Luftgüte und die Lärmentwicklung wurden unzureichend geprüft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die diese beiden Faktoren umfassend bewertet, ist daher unumgänglich. Die Stadt legt daher als Standortgemeinde Beschwerde ein“, sagt Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz.
Auch Umweltstadtrat Frank Frey sieht in Hinblick auf die Auswirkungen des geplanten Hubschrauberlandeplatzes Nachholbedarf. „Ohne eine umfassende schalltechnische Prüfung und eine Bewertung der Auswirkungen auf die Luftgüte darf der Landeplatz nicht genehmigt werden“, stellt Frey klar.
Für Wirtschaftsstadtrat Markus Geiger ist eine Umweltschutzprüfung unumgänglich. „Es geht um den Erhalt der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in dem Stadtteil. Die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind eine wichtige Grundlage um einen Kompromiss zu erzielen“.
Zusätzlich wurden die luftfahrttechnischen Auswirkungen auf den Klagenfurter Flughafen und die Landeplätze am Klinikum-Gelände unzureichend bei der Erstellung des Bescheides geprüft.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv