Arbeitskräfteüberlasser zog ungerechtfertigt Unterbringungskosten vom Lohn ab. AK Feldkirchen intervenierte mit Erfolg. AK-Präsident Günther Goach: „Auf Kosten der Beschäftigten darf nicht getrickst werden. Die Arbeiterkammer verhilft ihren Mitgliedern kostenlos zu ihrem Recht!“
Ein Feldkirchner Dienstnehmer, der im Zeitraum von August bis Mitte Dezember 2017 bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war, staunte nicht schlecht, als ihm 1.486 Euro im Abrechnungszeitraum Oktober bis Dezember 2017 vom Lohn abgezogen wurden. Die Begründung des Arbeitskräfteüberlassers lautete: Abzug der Unterbringungskosten.
Der Arbeitnehmer wandte sich an die Experten der Arbeiterkammer Feldkirchen, die in dem Fall sofort intervenierten und das Geld zurückholten. „Laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser hat der Dienstnehmer Anspruch auf ein Nächtigungsgeld in Höhe von 15 Euro, wenn die Beschäftigung außerhalb des dauerhaften Betriebes stattfindet und vom Arbeitgeber keine angemessene Unterkunft bereitgestellt wird“, erklärte Heimo Rinösl, AK-Bezirksstellenleiter in Feldkirchen, und ergänzte: „Sollte der Arbeitnehmer um diesen Betrag kein angemessenes Quartier finden, müssen die Nächtigungskosten vom Arbeitskräfteüberlasser übernommen werden, was leider erst nach AK-Intervention passiert ist“.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: Arbeiterkammer Kärnten