Einvernehmlich löste eine Pflegehelferin in Feldkirchen ihr Dienstverhältnis auf. Zur Sicherheit ließ sie ihre Endabrechnung von der AK überprüfen. Mit dem für sie erfreulichen Ergebnis: 780 Euro Nachzahlung, aufgrund einer Falschberechnung der Weihnachtsremuneration.
Für Bedienstete in Pflegeberufen gilt ein eigener Kollektivvertrag (Sozialwirtschaft Österreich - SWÖ). „Dieser hat besondere Bestimmungen zu den Regelungen der Sonderzahlungen. Also Urlaubszuschuss bzw. die Weihnachtsremuneration, kurz Weihnachtsgeld“, umreißt Heimo Rinösl, AK-Bezirksstellenleiter in Feldkirchen die Rechtslage.
Im Falle einer Pflegehelferin, die in Feldkirchen angestellt war, machte die Arbeiterkammer diesen Rechtsanspruch geltend. Nach der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses hatte der ehemalige Dienstgeber zwar den vollen Urlaubszuschuss, nicht aber das gesamte aliquote Weihnachtsgeld mitausbezahlt. Eine Neuberechnung durch den AK-Experten machte schnell klar, dass der Frau noch rund 780 Euro zustanden. „Wir haben interveniert und die neue Endabrechnung brachten der Pflegehelferin zusätzlich rund 780 Euro netto“, resümiert Rinösl den Fall.
„Ohne Kollektivvertrag würden viele Menschen finanziell durch die Finger schauen. Die AK prüft im Bedarfsfall die Einhaltung dieser Verträge und verhilft Beschäftigten zu ihrem Recht“, betont AK-Präsident Günther Goach. Bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie im Insolvenzfall können sich Arbeitnehmer an die AK Kärnten wenden!
Telefon 050 477-1000
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: AK Kärnten
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