Presseaussendung von: Büro LHStv.in Beate Prettner
LHStv.in Prettner: Finanziell dort unterstützen, wo es gebraucht wird
Klagenfurt (LPD). Angesichts des bevorstehenden Schulstarts und der damit verbundenen, teils sehr hohen Anschaffungskosten macht Kärntens Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner neuerlich auf die Möglichkeit, das Schulstartgeld zu beantragen, aufmerksam. „Das Land Kärnten will dort finanziell unterstützen, wo es gebraucht wird. Gerade die notwendig werdenden Neuanschaffungen für schulpflichtige Kinder zu Schulbeginn stellen vermehrt eine finanzielle Herausforderung für viele Familien dar“, weiß Prettner.
Für den Bezug des Schulstartgeldes, welches wieder in Form von Gutscheinen zur Verfügung gestellt wird, wurde der Grenzbetrag des Einkommens wie im Vorjahr mit 1650 Euro netto monatlich festgelegt. Es wird wie bisher generell ein Schulstartgeld in der Höhe von 50 Euro gewährt. „Um eine verbesserte zeitliche Nähe der Förderung zum Schulbeginn zu erreichen, ist die Antragsfrist bereits mit 30. Juli gestartet und auch die Frist zum Einlösen der Gutscheine wurde verlängert und läuft bis zum 30.11.2013“, so Prettner.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die für schulpflichtige Kinder im Kalenderjahr 2013 Familienzuschuss beziehen oder bezogen haben. Die Antragsformulare für das Schulstartgeld 2013 werden beim zuständigen Magistrat oder dem Wohnsitzgemeindeamt ausgegeben, geprüft und entgegengenommen und sind noch bis spätestens 30. Oktober 2013 einzubringen.
Foto: Büro LHStv. Prettner