Presseaussendung von: LHStv Scheuch
LHStv. Scheuch: Schon vor der Anschaffung von Exoten über aufwendige Haltungsbedingungen informieren
Klagenfurt (LPD). Zur aktuellen Thematik rund um die Suche nach dem gesichteten Krokodil am Drauufer in Sachsenburg appelliert Tierschutz- und Naturschutzreferent LHStv. Kurt Scheuch an das Verantwortungsbewusstsein der Kärntner Tierhalter: "Die Haltung von Reptilien ist im Bundestierschutzgesetz und im Landessicherheitsgesetz genau geregelt. Es gibt für jede Tierart genaue Mindestanforderungen an die Haltung. Außerdem gilt für die Haltung von Wildtieren die Meldepflicht an die Bezirksverwaltungsbehörde, die Haltung von gefährlichen Tieren ist in Kärnten für Privatpersonen generell verboten. Bereits vor der Anschaffung sollten sich potentielle Tierhalter genauestens überlegen, ob sie alle Auflagen erfüllen und dem Tier adäquate Lebensbedingungen bieten können - auch wenn diese ausgewachsen sind".
"Gleich wie bei der Haltung von Hunden und Katzen kommt es leider immer wieder vor, dass sich Menschen unüberlegt Reptilien anschaffen, um später zu merken, dass deren Haltung doch zu aufwendig, zeit- oder kostenintensiv ist. Jeder von uns sollte darüber nachdenken, ob man einen Exoten halten kann und sich genauestens darüber informieren, welche Tierarten verboten sind", so Tierschutzombudsfrau Ingrid Fischinger.
Laut Verordnung der Kärntner Landesregierung ist in Kärnten das Halten von gefährlichen Tieren, die üblicherweise ein Leben in Freiheit führen, verboten. Bei den Reptilien sind dies alle Arten von Kaimanen, Alligatoren, Krokodilen, Gavialen, Krustenechsen, Riesenschlangen (ausgenommen jene, die im ausgewachsenen Zustand nicht größer als drei Meter werden) und Giftschlangen.
Foto: Büro LHStv. Scheuch