Presseaussendung von: AK-Kärnten
Als einzigartige Husch-Pfusch-Aktion zum Nachteil der unterhaltspflichtigen Angehörigen bezeichnet die ARBEITERKAMMER die Einhebung des Pflegeregresses durch das Land seit 1. Juli. „Wie die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages ermittelt wird, bleibt für die Betroffenen ein gut gehütetes Geheimnis, denn es fehlt ein nachvollziehbarer Bescheid“, kritisiert AK-Präsident Günther GOACH. Die AK rät, die Vorschreibungen nur unter Vorbehalt zu bezahlen.
FPK und ÖVP haben trotz massiver Proteste von vielen Seiten im Juni die Wiedereinführung des Pflegekostenbeitrages in Kärnten beschlossen. Betroffen sind rund 800 Familien in Kärnten, deren pflegebedürftige ältere Angehörige in Heimen betreut werden. Diese unterhaltspflichtigen Angehörigen haben in den letzten Wochen per Post eine monatliche Kostenvorschreibung der zuständigen Fachabteilung der Kärntner Landesregierung erhalten. „Die laienhafte Vorgangsweise bei der in die Verantwortung von Soziallandesrat Christian RAGGER fallenden Administration lässt allerdings berechtigte Zweifel zu, ob die Höhe der vorgeschriebenen Beiträge korrekt ist“, kritisiert AK-Sozialrechtsexperte Peter WENIG. Es gebe in dem Schreiben weder eine Informationen über die tatsächlichen Kosten des Pflegeaufenthaltes, noch über die Höhe der Beitragsvorschreibung für weitere Angehörige sowie der anrechenbaren weiteren Sorgepflichten für eigene Unterhaltspflichtige.
Ein gravierender Mangel bei der Abwicklung der Einhebung des Pflegeregresses sei, dass die Angehörigen keinen rechtmäßigen Bescheid erhalten, der verständlich und nachvollziehbar über die Berechnungsgrundlagen informiere. Hier werde von der zuständigen, offenbar organisatorisch überforderten Abteilung ein Gesetz im Husch-Pfusch-Verfahren vollzogen – und zwar zum Nachteil der betroffenen Familien, kritisiert die ARBEITERKAMMER. Es sei davon auszugehen, dass in vielen Fällen die Kostenvorschreibung aufgrund der schlampigen Abwicklung zu hoch ausfalle.
Die AK fordert daher Sozialreferent Christian RAGGER dringend auf, dafür zu sorgen, dass die Pflegeregressforderungen des Landes für die Angehörigen in einer rechtskonformen Art und Weise erfolgen, die nachvollzieh- und überprüfbar seien. Die AK wird die Vorgangsweise des Landes auf jeden Fall verfassungsrechtlich überprüfen lassen. „Uns geht es darum, dass die Angehörigen von Menschen in Pflegeheimen nicht über den Tisch gezogen werden“, betont GOACH und ruft alle Unterhaltspflichtigen auf, den Kostenbeitrag derzeit nur unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung zu leisten und einen klagbaren Bescheid einzufordern. Einen entsprechenden Musterbrief dazu stellt die AK KÄRNTEN auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung.
Die AK lehnt den Pflegeregress grundsätzlich ab. „Das ist eine unsoziale Maßnahme, die Arbeitnehmer belastet und für das Land kein großer budgetärer Wurf ist“, unterstreicht GOACH.