Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Altersberger: Bei dem über Scheuch in erster Instanz verhängtem Strafmaß würde ein Lehrer zumindest vorübergehend suspendiert, gleiches sollte für den Bildungsreferenten gelten.
„Bei allem Verständnis für FPK-Obmann Uwe Scheuch, als Bildungsreferent weiter arbeiten zu wollen, müsste er sich doch selbst die moralische Antwort auf die Frage geben, ob er als in erster Instanz zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, Verurteilter in dieser Funktion noch tragbar ist“, meldet sich Landesschulratsvizepräsident Rudolf Altersberger in der Scheuch-Causa mit einer rhetorischen Frage zu Wort.
Altersberger erinnert in dem Zusammenhang an die im Vorjahr umstrittene Scheuch-Aktion, in der er an die Kärntner Schülerinnen und Schüler Mitteilungshefte mit seinen Fotos verteilen ließ. „Da wurden etliche Hefte nicht ausgeteilt bzw. retourniert. Wie würde die Sache heuer ausgehen! Scheuch ist als Schulreferent nicht handlungsfähig und hat sich als Vorbild für die 60.000 Schülerinnen und Schüler im Land disqualifiziert“, fordert Altersberger Scheuch zum Rücktritt auf.
Würde eine Lehrerin oder ein Lehrer verurteilt, käme es sofort zur vorübergehenden Suspendierung. „Bei einem so hohen Strafausmaß das Scheuch ausgefasst hat, würde innerhalb von drei Tagen eine Disziplinarkommission tagen, die bis zum Inkrafttreten des rechtskräftigen Urteils die tatsächliche Suspendierung beschließen würde. Gleiches müsste auch für Scheuch gelten“, schließt Altersberger.
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