Presseaussendung von: LHStv. Kaiser
LHStv. Kaiser und LRin Prettner: VfGH weist Beschwerde der Ärztekammer Kärnten gegen Reihungsverordnung ab. Entscheidung bestätigt langjährige Forderung nach mehr Gynäkologinnen mit Kassenvertrag. Änderung der Reihungskriterien-Verordnung wird wichtige Verbesserungen im Gesundheitsangebot für Frauen bringen.
Erfreut zeigen sich Kärntens Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser und Frauenreferentin Landesrätin Beate Prettner, über die vom Verfassungsgerichtshof mangels Antragslegitimation abgewiesene Beschwerde der Kärntner Ärztekammer gegen die neue Reihungsverordnung betreffend Kassenstellen für Gynäkologinnen.
„Das neue System für die Reihung stellt sicher, dass es künftig mehr weiblich besetzte gynäkologische Kassenstellen geben soll, was das Leistungsangebot im Bereich Frauengesundheit um ein wichtiges Stück erweitert. Die jetzige Erkenntnis des VfGH unterstreicht die Wichtigkeit dieser Thematik noch einmal deutlich und bringt uns unserem Ziel, das gesündeste Bundesland zu werden, weiter näher“, so Kaiser.
Gemeinsam mit Beate Prettner will Kaiser weitere Gespräche mit Ärztekammer und Sozialversicherungsträgern führen, um dafür zu sorgen, dass in Zukunft Gynäkologinnen frei werdende Kassenstellen auch tatsächlich besetzen.
„Weil ich selbst aus diesem Fach komme, kann ich gut beurteilen, wie dringend die Nachfrage nach einer Kassenärztin in Kärnten ist. Gerade im Fach der Gynäkologie kann man die Intimsphäre der Patientinnen nicht einfach ausblenden und es ist nun einmal so, dass sich unzählige Frauen eine Frau als Gynäkologin wünschen würden, sich eine Privatpraxis aber nicht leisten können“, so Prettner. Den Kärntnerinnen müsse die Wahlmöglichkeit geboten werden, ob sie derart sensible Untersuchungen lieber von einem Mann oder einer Frau durchführen lassen wollen. „Um zu verhindern, dass Frauen aus Scham vor einem männlichen Arzt keine regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen mehr durchführen lassen und womöglich schwere Folgeschäden davontragen, ist ein flächendeckendes Angebot an weiblich besetzten gynäkologischen Kassenstellen schleunigst sicherzustellen“, stellt Prettner klar.
Die Reihungskriterien-Verordnung legt durch ein Punktesystem fest, welchem Arzt, welcher Ärztin, der Zuschlag für eine Kassenstelle zu geben ist. Sie wird vom Bundesminister für Gesundheit erlassen (gilt bundesweit) und ist von den Krankenversicherungen und den Ärztekammern in den jeweiligen Reihungsrichtlinien umzusetzen. Die Verordnung wurde vom Bundesminister für Gesundheit, Alois Stöger, so geändert, dass Ärztinnen aufgrund der durch das gleiche Geschlecht von Ärztin und Patientin besonderen Vertrauenswürdigkeit als Kriterium für die Reihung mit zehn Prozent der festgelegten erreichbaren Punkte bewertet werden sollen.
Foto: SPÖ Kärnten