Hier ein Überblick, wie es ab 19. Mai weitergeht
Gastronomie
- FFP2 Maskenpflicht außerhalb des zugewiesenen Siziplatzes
- Betreten nur mit negativem Test, Impfzertifikat oder Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit. Es kann auch vor Ort ein Test durchgeführt werden
- Registrierung aller Gäste mit Namen und den Kontaktdaten
- Indoor max. 4 Erwachsene plus Kinder und Outdoor max. 10 Erwachsene plus Knder
- Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden
- In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen
- Konsumation an der Bar ist nicht erlaubt
- Selbstbedienungsbuffets dürfen betrieben werden
- Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen
- Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt FFP2-Masken-Pflicht
- Mitarbeiter mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Sperrstunde ist um 22.00 Uhr
Ausgangsbeschränkung
- Keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht
- Außerhalb des privaten Wohnbereichs gilt: Treffen von maximal 10 Personen plus Kinder sind im Freien möglich, Indoor sind max. 4 Erwachsene plus Kinder erlaubt.
- Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr sind generell nur Treffen von max. 4 Erwachsenen plus dazugehörige Kinder möglich
Handel
- Sperrstunde spätestens 22:00 Uhr
- Pro Kunde/in muss eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen
- FFP2 Masken-Pflicht
Schule
- Ab 17. Mai herrscht in der Schule wieder Präsenzbetrieb
- In Unterstufen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
- In Oberstufen gilt FFP2-Masken-Pflicht
- In Schulen wird 3x pro Woche getestet, Selbsttests sind erlaubt
- Berufsgruppentestung der Lehrer/innen erfolgt mit überwachtem Selbsttest in der Schule
- Singen und Sport sind nur im Freien erlaubt
- Mehrtägige Schulveranstaltungen sind nicht möglich
Veranstaltungen
- Es herrscht durchgängig FFP2-Maskenpflicht
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Besucher/innen müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden
- Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein
- Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
- Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50% ausgelastet werden
- An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen.
- Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
- Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie
- Jede/r Veranstalter/in muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen
- Sperrstunde ist um 22.00 Uhr
Sport
Indoor
- FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Sportler/innen müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
- Pro Person müssen 20m² Fläche zur Verfügung stehen
- Für die Zeit der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt
Outdoor
- Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich
- Bei Kontakt- und Mannschaftssport muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen
- Die Veranstaltungsregelungen gelten für allfällige Zuseher/innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst
- Sperrstunde ist 22.00 Uhr
- Breitensport in sportartüblicher Gruppengröße im öffentlichen Raum maximal aber 10 Personen
Freizeitbetriebe
- Es herrscht FFP2-Maskenpflicht
- Beim Betreten von Indoor-Bereichen muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Besucher/innen müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
- Bei Indoor-Einrichtungen, Bädern und Thermen müssen pro Gast 20 m² Fläche im jeweiligen geschlossenen Raum zur Verfügung stehen.
- Jeder Freizeitbetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen.
- Für Fahrgeschäfte gilt, dass zwischen Besucher/innen ein leerer Sitzplatz sein muss. Die Registrierung ist nicht notwendig
- Sperrstunde ist 22.00 Uhr
Beherbergung
- FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
- Die Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
- Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel braucht es ab einem Aufenthalt über die Gültigkeit des Eintrittstestes hinweg alle 2 Tage Selbsttest unter Aufsicht vor Ort
- Jede Beherbergung muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen
- Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die normale Gastronomie (inkl. Sperrstunde um 22:00 Uhr)