Wegen der Corona-Krise waren in den letzten Wochen die Kurzparkzonen und die Gebührenpflicht aufgehoben. Nachdem heute, Dienstag die ersten Geschäfte wieder öffnen durften, ist es notwendig schrittweise wieder zu den normalen Regelungen zurückzukehren.
Die Gebührenpflicht bleibt vorerst bis einschließlich 2.Mai weiter ausgesetzt, aber ab Donnerstag, den 16. April, gilt wieder die zeitliche Begrenzung der Parkdauer mit drei Stunden.
Ganz genau erläutert: in jenen Kurzparkzonen, wo sonst Gebührenpflicht gilt, darf man ab Donnerstag wieder nur längstens drei Stunden parken. Die Ankunftszeit ist mit einer Parkuhr oder einem Zettel anzuzeigen. Bezahlt werden muss bis einschließlich 2. Mai nichts.
„Wir wollen schrittweise zur Normalität zurückkehren, außerdem sollen die Besucher und Besucherinnen der Geschäfte, die jetzt wieder öffnen dürfen, auch die Chance haben, einen Parkplatz zu finden“, sagt Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz.