Presseaussendung von: LR Benger
Waldbrandgefahr durch unachtsames Handeln besteht in ganz Kärnten. Entsprechende Verordnung erlassen. Bundesmittel für Wiederaufforstungen nach Bränden vorhanden.
Klagenfurt, 22. April 2015; „Die Lage in unseren Wäldern ist sehr ernst. Jede Unachtsamkeit in Zusammenhang mit Feuer oder Funken kann derzeit auf Grund der Trockenheit fatale Folgen haben“, gibt heute Forstlandesrat Christian Benger zu bedenken. Die Waldbrände in Oberkärnten seien ein Ausfluss dieser Trockenheit und stellen die Einsatzkräfte vor enorme Herausforderungen. „Es besteht zum Glück keine unmittelbare Gefahr für Siedlungsbereiche. Aber unsere Einsatzkräfte begeben sich bei den Löscheinsätzen in enorme Gefahr“, weist Benger hin.
Entsprechende Verordnungen von Seiten der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften werden derzeit erlassen. Sie weisen auf die besondere Waldbrandgefahr hin und verbieten jedes Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich. Geldstrafen bis zu 7.270 Euro werden bei Zuwiderhandeln verhängt.
Die Trockenheit und damit die Gefahr für die Wälder sei jedoch laut dem Forstdirektor des Landes, Gerolf Baumgartner, nicht nur auf Oberkärnten beschränkt, sondern betreffe die Waldflächen des gesamten Landes. Doch ist diese Situation, so ernst sie sei, keine Besonderheit. Nahezu in jedem Frühjahr der letzten 10 Jahre sei die Trockenheit groß gewesen.
„Waldbrände sind zu vermeiden, nicht nur weil wirtschaftlicher Schaden entsteht. Auch die Humusschicht wird kaputt. In weiterer Folge hält der Boden auf Grund des fehlenden Wurzelgeflechtes nicht mehr“, weist Baumgartner hin. Steinschlag, Hangrutschungen oder gar Muren können die Folge sein. Mit den Auswirkungen eines Waldbrandes habe man also nachhaltig über mehrere Jahre zu kämpfen. Vor allem wenn, so wie in Oberkärnten, im steilen Gelände Schutzwald durch die Brände zerstört werde.
Der derzeit erwartete Regen sei für eine Befeuchtung der Flächen zwar gut, aber nötig wäre Starkregen über mehrere Tage, um die Lage zu entschärfen.
Für die Wiederaufforstung stehen laut Benger auch Bundesmittel im Zuge der §18-Mittel zur Verfügung. „Wir müssen die entsprechenden Projekte beim Bund einreichen, die Kontaktaufnahme erfolgt über die Forstabteilung“, so Baumgartner. Man müsse sich jedoch vor Augen halten, dass im steilen Gelände die Wideraufforstung schwierig, aber dringend nötig ist, um dem Boden wieder Festigkeit zu verleihen.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv