Presseaussendung von: LR Holub
LR Holub: Verfassungsdienst und Rechtservicestelle der internationalen Alpenschutzkonvention erläutern Schutzgebiet Kleinfragant im Hinblick auf Alpenkonvention
Klagenfurt (LPD). Im Rahmen der Sitzung des Naturschutzbeirates präsentierte heute, Dienstag, Umwelt- und Naturschutzreferent LR Rolf Holub zwei Stellungnahmen zum geplanten Hotelprojekt am Mölltaler Gletscher und der geforderten Talabfahrt mitsamt der Errichtung von Beschneiungsanlagen in den Schutzgebieten Kleinfragant und Wurten-West. Die Stellungnahmen wurden auf Ersuchen von Holub vom Naturschutzbeirat im Auftrag gegeben und vom Verfassungsdienst des Landes sowie der Rechtsservicestelle der internationalen Alpenschutzkommission Österreich (CIPRA) erstellt. Heute wurden sie, unter Beiziehung von Auskunftspersonen, in der Sitzung des Naturschutzbeirates erörtert.
Beide Stellungnahmen umfassen eine Rechtsauskunft bezüglich einer allfälligen Verkleinerung bzw. Aufhebung der betroffenen Naturschutzgebiete im Verhältnis zur bestehenden Alpenkonvention: „Rahmenkonvention und Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention sind selbstständige völkerrechtliche Verträge, die durch ihre Ratifikation und durch den Beschluss des Nationalrates Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung wurden. Sie haben den Rang eines Bundes- bzw. Landesgesetzes“, erläuterte Holub.
In der Alpenkonvention sei festgeschrieben, dass bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten, zu pflegen und gegebenenfalls zu erweitern seien. Änderungen, die eine Beeinträchtigung oder Zerstörung des Schutzzweckes bewirken, seien nicht zulässig. Dazu hätten sich die Vertragsstaaten der Alpenkonvention verpflichtet, so Holub.
Der Verfassungsdienst des Landes kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass jegliche Änderung der Schutzgebietsverordnungen, sei es durch Einschränkung der Fläche, Änderung der Verbote oder Erweiterung der Ausnahmen, den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Alpenkonvention widersprechen würden, wenn damit dem Grund der ursprünglichen Unterschutzstellung widersprochen wird.
Die CIPRA-Stellungnahme wiederum betont, dass die geplanten Eingriffe mit hoher Wahrscheinlichkeit den normierten Schutzzweck beeinträchtigen würden. Eingriffe bedürfen einer fundierten Begründung sowie ein hohes Maß an öffentlichen Interessen. Die Bereitstellung von Ersatzflächen könne nur dann berücksichtigt werden, wenn diese, wie die momentanen Schutzgebiete, für eine „Pufferfunktion“ zwischen Schigebiet und Nationalpark geeignet seien.
Erich Auer, Mitglied des Naturschutzbeirates, betonte, „dass beide Gutachtenstellungnahmen dem Naturschutzbeirat recht geben, dass Schutzgebiete als Schutzgebiete erhalten werden müssen.“ Problematisch für ihn sei es, dass bisher noch kein konkretes Projekt eingereicht wurde. „Erst dann kann man definitiv darüber entscheiden“, so Auer.
Foto: Büro LR Holub