Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
Sommersaison kann mit zufriedenstellenden Öffnungszeitenregelung starten
Klagenfurt (LPD). Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler zeigt sich zufrieden, dass am kommenden Dienstag, dem 1. Mai, nun doch eine für alle Betroffenen zufriedenstellende Öffnungszeitenverordnung in Tourismusregionen in Kraft tritt. "Diese Lösung ist sowohl im Sinne der Gemeinden wie auch der Unternehmer, weshalb einer erfolgreichen Tourismussaison nichts mehr im Wege steht", erklärt der Landeshauptmann.
Die adaptierte Öffnungszeitenregelung gilt für die Sommersaison von 1.Mai eines Jahres bis 2. Sonntag im September (Ende der Schulferien). Hinsichtlich des Warenverkaufes konnte eine Lockerung des Verkaufes von "Waren des Touristenbedarfs" erreicht werden. Ab 1. Mai können sämtliche "Waren des täglichen Bedarfs, wie sie in den ortsüblichen Sortimenten im Einzelhandel angeboten werden" verkauft werden. Zudem bleiben die seit vielen Jahren bestehenden Orte unverändert, wobei für Treffen die Ortschaften Annenheim, Kanzelhöhe, Sattendorf, Treffen und Seespitz aufgenommen wurden. Die Öffnungszeitenregelung gilt nun auch für die Märkte Josefimarkt in Eberndorf, Wiesenmarkt in Bleiburg und den Nikolomarkt. in Völkermarkt sowie für die Raststätten auf der A 10, der A2 wie bisher in der Verordnung und Ergänzung um die Raststätte St. Veit/Glan im Zuge der S37 Klagenfurter Schnellstraße.
"Mit dieser Regelung ist es für Urlaubsregionen möglich, einen Tourismus nach modernen Maßstäben anzubieten. Gleichzeitig stehe ich aber weiterhin für den Sonntag als Ruhetag für Familien", so Landeshauptmann Dörfler.
Alle von der Sonntagsöffnungsregelung im Sommer betroffenen Orte (Auszug aus der Verordnung):
Bezirk Feldkirchen:
Gemeinde Albeck
Gemeinde Ossiach
Gemeinde Reichenau
Gemeinde St. Urban
Gemeinde Steindorf am Ossiacher See
Gemeinde Steuerberg
Bezirk Hermagor:
Gemeinde Gitschtal
Marktgemeinde Kötschach-Mauthen
Gemeinde Lesachtal
Aus der Stadtgemeinde Hermagor - Pressegger See folgende
Ortschaften:
Obervellach
Presseggen
Presseggersee
Sonnleiten
Sonnenalpe Nassfeld
Tröpolach
Bezirk Klagenfurt-Land:
Gemeinde Keutschach am See
Gemeinde Krumpendorf am Wörther See
Gemeinde Maria Wörth
Gemeinde Pörtschach am Wörther See
Gemeinde Schiefling am Wörthersee
Gemeinde Techelsberg am Wörthersee
Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörther See:
Von der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörther See das innerhalb der nachstehend beschriebenen Grenze liegende Gebiet:
Ausgehend vom Schnittpunkt der Stadtgrenze im Westen mit der Villacher Straße (Schrotturm) in östlicher Richtung entlang der Villacher Straße (Kärntner Straße B 83) bis zur Paternioner Brücke, von dort in westlicher Richtung entlang des Lendkanals bis zum Schilfweg; dann in südöstlicher Richtung den Schilfweg entlang bis zur Wörther-See-Süduferstraße (Wörther-See-Straße L 96), diese weiter in südlicher Richtung entlang bis zur Jugenddorfstraße, diese weiter in südwestlicher Richtung bis zum Kinderheim "Maiernigg-Alpe", von dort in gerader Linie in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der Wörther-See- Süduferstraße mit der Stadtgrenze im Westen; von dort das Ostufer des Wörthersees entlang bis zum Ausgangspunkt der Beschreibung. Die Grenzlinie verläuft entlang der Innenseite der genannten Straßen und des Kanals, gesehen vom Ausnahmebereich.
Bezirk Spittal an der Drau:
Gemeinde Bad Kleinkirchheim
Gemeinde Flattach
Gemeinde Großkirchheim
Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten
Gemeinde Mallnitz
Marktgemeinde Millstatt
Gemeinde Rennweg am Katschberg
Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See
Gemeinde Weißensee
Aus der Stadtgemeinde Radenthein folgende Ortschaften:
Döbriach
Untertweng
Bezirk Villach-Land:
Gemeinde Afritz am See
Marktgemeinde Arnoldstein
Gemeinde Arriach
Gemeinde Feld am See
Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See mit Ausnahme der KG Fürnitz
Gemeinde Stockenboi
Aus der Marktgemeinde Treffen am Ossiachersee die Ortschaften Annenheim, Kanzelhöhe Sattendorf, Treffen und Seespitz
Marktgemeinde Velden am Wörther See
Stadt Villach:
Aus der Stadt Villach folgende Ortschaften:
Drobollach am Faaker See
Egg am Faaker See
St. Andrä
Bezirk Völkermarkt:
Marktgemeinde Eberndorf
Gemeinde Feistritz ob Bleiburg
Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See
Gemeinde Sittersdorf"
Foto: LPD