Presseaussendung von: LHStv. Scheuch
LHStv. Scheuch: Laut Tierartenschutzverordnung gehören Frösche zu den vollkommen geschützten Tierarten
Klagenfurt (LPD). Als dreisten Eingriff in unsere Natur- und Tierwelt bezeichnet Naturschutzreferent LHStv. Uwe Scheuch die Jagd auf unsere Teich- und Grasfrösche. "Das Sammeln von Fröschen in Kärnten ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch verboten", so Scheuch.
Nachdem endlich das organisierte Sammeln von Pilzen gut im Griff sei, würden nun Frösche eingesammelt. "Jeder der so etwas tut, sollte bedenken, dass nicht nur tausende Euro in das Aufstellen von Froschschutzzäunen investiert werden, sondern sich auch viele ehrenamtliche Helfer für den Erhalt dieser Tiere einsetzen. Dass diese nun aus den Sammelkübeln entwendet werden ist wirklich unglaublich", zeigt sich der Naturschutzreferent empört.
Das Kärntner Naturschutzgesetz besagt, dass freilebende, nicht als Wild geltende und nicht dem Fischereirecht unterliegende Tiere weder mutwillig beunruhigt, verfolgt, gehalten, verletzt oder getötet werden dürfen. Laut Tierartenschutzverordnung gehören die Frösche außerdem zu den vollkommen geschützten Tierarten.
"Da eine Verwarnung gegen diesen Eingriff in die Natur anscheinend nicht reicht, wird nun gemeinsam mit der Kärntner Bergwacht mit Geldstrafen verschärft gegen die Frosch-Sammler vorgegangen", kündigt Scheuch an.
Foto: Büro LHStv. Scheuch
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