Presseaussendung von: LHStv. Kaiser
Während FPK-LH Dörfler und sein Vorgänger wegen des Versetzens von Ortstafeln unbescholten blieben, fasst ein SPÖ-Landbürgermeister wegen des möglichen nicht Einhaltens einer Formalbestimmung beim Aufstellen von Geschwindigkeitsbegrenzungen eine hohe, nicht rechtskräftige Strafe aus.
„Als Betrachter von außen fällt es oft sehr schwer die Relation von gerichtlichen Urteilen zur Schwere des vorgeworfenen Deliktes nachzuvollziehen“, kommentiert SPÖ-Landesvorsitzender LHStv. Peter Kaiser die nicht rechtskräftige Verurteilung eines Unterkärntner SPÖ-Bürgermeisters, weil er Formalbestimmungen beim Aufstellen einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten habe soll. Vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 8800 Euro erscheinen da mehr als übertrieben.
Das Verhältnis zu viel schwerwiegenderen Vorwürfen und Delikten gerät dabei völlig ins Ungleichgewicht. „Da stellt ein verstorbener Landeshauptmann mit seinem Stellvertreter, dem heutigen FPK-LH Dörfler, Ortstafeln auf beziehungsweise versetzt sie und nichts passiert. Vielmehr wurde Dörfler lediglich bescheinigt, er wäre sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst. Auf der anderen Seite stellt ein Landbürgermeister aus Sicherheitsgründen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, um die Bevölkerung zu schützen und wird dafür, wenn auch nicht rechtskräftig, verurteilt“, regt Kaiser zum Nachdenken an.
Foto: Büro LHStv. Kaiser