Presseaussendung von: AK Kärnten
Mit dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist Österreich auf die Arbeitsmarktöffnung am 1. Mai vorbereitet. Doch jedes Gesetz ist nur so gut wie seine Kontrolle. Die AK ruft daher alle Kärntnerinnen und Kärntner auf, bei Verdacht auf Verstöße gegen das Gesetz umgehend die ARBEITERKAMMER zu informieren. „Wir leiten die Hinweise rasch an die zuständigen Behörden weiter.“
Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping tritt rechtzeitig mit der Arbeitsmarktöffnung am 1. Mai in Kraft. Ziel ist es, heimische Arbeitnehmer vor Unterzahlung und Ausbeutung zu schützen. „Eine umfassende Überprüfung durch die kontrollierenden Behörden – der Finanzpolizei und den Gebietskrankenkassen – wird notwendig sein, um diesen Schutz zu gewährleisten“, sagt AK-Präsident Günther GOACH.
Eine Übertretung des Gesetzes sieht empfindliche Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 und 50.000 Euro vor. Hält sich ein Unternehmen wiederholt nicht an die Bestimmungen, kann es die Gewerbeberechtigung verlieren. Ausländische Betriebe müssen in einem solchen Fall ihre österreichische Niederlassung zusperren.
„Wir nehmen die Sorgen der Menschen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktöffnung ernst“, betont der AK-Präsident. „Besteht also der Verdacht auf Unterzahlung, Ausbeutung oder Schwarzarbeit, können diese Hinweise bei der ARBEITERKAMMER gemeldet werden.“ Die Mitarbeiter der AK leiten die Informationen dann umgehend an die zuständigen Kontrollbehörden weiter. Mitteilungen können unter der Hotline 050 477-1000 erfolgen.