Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Gegen Aufweichung des Jugendschutzes - Strenge muss erhalten bleiben
Klagenfurt (LPD). Zur derzeitigen Diskussion über eine bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes nahm heute, Freitag, Sozialreferent LR Christian Ragger Stellung: "Sollte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner die härtere Gangart Kärntens nicht zusagen, stehen die Zeichen weiter auf Alleingang. Wenn die Vereinheitlichung des Ministers nicht genau so strenge Regelungen vorsieht, wie wir es im Kärntner Gesetz haben, wird es keine Zustimmung Kärntens geben", erklärte Ragger. Er sei strikt gegen eine Aufweichung des Jugendschutzes.
In Kärnten sei erst im Februar eine Novelle des Gesetzes in Kraft getreten, welches16- bis 18- Jährigen den Konsum von Alkopops untersagt. "Die geltenden Kärntner Bestimmungen aufzuweichen, würde Party rund um die Uhr bedeuten, das wird es bei uns nicht geben", so Ragger. Für ihn bedeuten längere Ausgehzeiten auch mehr Alkoholkonsum, welcher zu mehr Fällen von Abhängigkeit führe, und schlussendlich ein Ende in einer teuren stationärer Betreuung. "Je mehr Freiheiten die Jugendlichen haben, desto stärker spüre ich das im stationären Bereich der Jugendwohlfahrt", erklärte Ragger.
Ein Mitgehen Kärntens sei für Ragger nur vorstellbar, wenn sich der Bund auf die Vorgabe von Rahmenrichtlinien beschränkt und die Länder im Bereich des Alkoholkonsums und der Ausgehzeiten engere Festlegungen treffen können.
Foto: Büro LR Ragger