Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Ortstafelverhandler sollen Gunst der Stunde nutzen und eine Ortstafellösung finden, die den Erkenntnissen des VfGH entspricht
Nach den aktuellen Meldungen zu den festgelegten Eckfeiler der Ortstafellösung von 17,5 % auf Basis der Volkszählungsergebnisse 2001 äußert sich Zalka Kuchling, stellvertretende Landessprecherin der Grünen Kärnten, beschränkt zuversichtlich. Einerseits ist es gut, dass die Verhandler den Verhandlungstisch nicht verlassen haben und Eckpunkte erarbeitet haben, die sicherlich noch präzisiert werden müssen. Dabei muss aber auf die Interessen der Volksgruppe geachtet werden. Andererseits kann sich Kuchling des Eindrucks nicht verwehren, dass die Volksgruppenvertreter mit der von LH Dörfler und Ostermayer angestrebten Lösung nicht wirklich zufrieden sind. Mit der Regelung scheint doch die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes weit umgangen worden zu sein. Diese Ortstafelregelung einer Verfassungsregelung zuzuführen, wäre daher eindeutig die Umgehung des VfGH, der seine Entscheidungen auf der geltenden Rechtslage getroffen hat.
Die Wertentscheidung des Minderheitenrechts zu gunsten des Minderheitenschutzes, die den bisherigen Minderheitenregelungen auch zugrunde liegt, wird damit eindeutig unterlaufen. Mit einer solchen Lösung kann sich aber eine moderne demokratische Gesellschaft nicht wirklich zufrieden geben. Minderheitenschutz soll dem Ziel des friedlichen Miteinanders dienen. Wir sollten daher auf der Hut sein, damit wir uns nicht mit nicht akzeptablen Regelungen ein friedliches Zusammenleben verbauen. Daher hofft Kuchling abschließend doch, dass die gestern festgelegten Eckfeiler noch verbessert und konkretisiert werden, denn eine Ortstafellösung, die den VfGH-Erkenntnissen keinen Respekt zollt, kann keine nachhaltige Basis für eine positive weitere Entwicklung des Volksgruppenrechts und damit für ein friedlches Zusammenleben im Landes sein.
Foto: Grüne Kärnten