Presseaussendung von: Büro LHStv. Kaiser
Antrag auf Einsetzung einer Ethikkommission im Bereich der Kärntner Politik
Ziel und Aufgabe der Kommission soll die Überprüfung der Einhaltung von Verhaltens- und Tätigkeitsregeln, die sich die Kärntner Politik, konkret die Mitglieder der Kärntner Landesregierung und die Mitglieder des Kärntner Landtages selbst auferlegen, sein.
Die Ethikkommission soll aus jeweils einem Vertreter der Universität Klagenfurt, der Arbeiterkammer und des ÖGB, der Wirtschaftskammer sowie des Presseclubs Carinthia bestehen.
Die Ethikkommission soll bis spätestens 30. Juni 2010 für die Dauer der Legislaturperiode (2014) eingerichtet werden und danach jeweils innerhalb von drei Monaten nach Landtagswahlen neu konstituiert werden. Die Ethikkommission tritt auf Antrag einer der im Landtag vertretenen Parteien oder eines Mitgliedes der Landesregierung zusammen.
Die Ethikkommission wacht demnach über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere betreffend der Geschäftsordnung der Landesregierung und des Landtages, welche bis dato keiner Sanktionen unterliegen:
- rechtzeitige Übermittlung von Unterlagen für Regierungssitzungen;
- fristgerechte Einladung von Sitzungen;
- Vermeidung von unnotwendigen „dringlichen“ Gesetzesbeschlüsse – z.B. Objektivierungsgesetz, mit welchem Mitbewerbern die Parteistellung aberkannt wird und das Holdinggesetz, mit welchem die Bildung der Schwankungsreserve einfach für zehn Jahre ausgesetzt wurde;
- ordnungsgemäße Behandlung von Rechnungsabschlüssen und
Landesvoranschlägen und keine Husch-Pfusch-Behandlung derselben;
- Anwesenheitspflicht für Regierungsmitglieder bei Landtagssitzungen etc.;
- Einbindung der Personalvertretungen/Betriebsräte bei Dienstrechts- und Besoldungsangelegenheiten
Von der Kommission festgestellte Verfehlungen sollen mit Geldstrafen bis zu einer Höhe des Bruttogehalts eines Mitgliedes der Kärntner Landesregierung bzw. eines Landtagsabgeordneten geahndet werden. Dieser Betrag soll einer von der Ethikkommission zu bestimmenden karitativen Einrichtung zufließen.
Darüber hinaus würde sich eine solche Ethikkommission auch für die Überwachung der Einhaltung von Regeln eines noch abzuschließenden Fairnessabkommens für zukünftige Wahlkämpfe in Kärnten durchaus eignen.
Inseratenkontrolle bzw. Inseratenprüfungsinstanz