Presseaussendung von: Büro LR Dr. Wolfgang Waldner
Neues Rechtsgutachten für Almfutterflächen belegt: bei Behördenirrtum können Rückforderungen erlassen werden. LR Waldner: Bauer als letztes Glied in einer Kette kann nicht allein verantwortlich gemacht werden
Klagenfurt, 18. September 2013; „Wir arbeiten gemeinsam mit Landwirtschaftskammern und Agrarministerium sowie EU weiter an einer Lösung für unser Almbauern. Sie sind als letztes Glied in einer Kette nicht alleine verantwortlich zu machen“, sagt heute Agrarlandesrat Wolfgang Waldner.
Seit kurzem liegt nun ein neues Rechtsgutachten am Tisch des Landwirtschaftsministers. Demnach können bei einem Behördenirrtum Rückforderungen an Bauern erlassen werden. „Die Einzelfälle sind zu prüfen, ein über den Kamm scheren ist jedenfalls zu verhindern und auch nicht in Ordnung“, so Waldner. Voraussetzung für den Erlass sei, dass ein Bauer bei der Angabe seiner Flächen einen Irrtum nicht erkennen konnte. Der Erlass der Rückforderungen sei sogar EU-rechtlich zwingend vorgeschrieben. „Damit besteht für einige alte Alm-Fälle die Möglichkeit einer Wiederaufnahme“, weist Waldner hin.
Was für die Zunkunft unerlässlich sei, sei laut Waldner ein System, dass Fälle wie in der Vergangenheit, ausschließt. „Je weniger Bürokratie, desto mehr ist den Landwirten geholfen. Wir brauchen ein System, das der Praxis Stand hält“, fordert Waldner. Dieses neue System sei aus zu verhandeln, auf Toleranz und Artenvielfalt sei Rücksicht zu nehmen und 2015 solle es in Kraft treten.
Seit Juli wurden im Ministerium über 300 Berufungen abgearbeitet, 90 % konnten positiv erledigt werden. Dafür wurde auch das Personal im Ministerium verdoppelt. „Für das Antragsjahr 2012 wurden bereits 90 % der Mittel an die Landwirte überwiesen, das sind 330 Mio. Euro. Dieser Tage fließen weitere 18 Mio. Euro“, berichtet Waldner.
Foto: Büro LR Waldner