Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Nun auch zweckgemäße Förderung für Jugendliche - Jugendstartgeld sollte Bundesförderung werden - LHStv. Scheuch: Versprechen wird umgesetzt, Impuls für die Wirtschaft
Klagenfurt (LPD). Ab 2010 wird das Kärntner Jugendstartgeld ausbezahlt. Wie Landeshauptmann Gerhard Dörfler heute, Dienstag, im Anschluss an die Regierungssitzung mitteilte, werde man die 16 bis 18jährigen Jugendlichen - mit einer finanziellen Hilfe bis zu 1.000 Euro - gezielt unterstützen. Diese Jugendförderung soll nur für die Bereiche Fahrschulausbildung, für Mietzuschüsse, für Ausbildungskosten sowie für die Finanzierung von Heimkosten zur Verfügung gestellt werden.
Dieses Projekt entlaste die Familienkassen und helfe den jungen Menschen dort, wo sie es brauchen würden, bekräftigte der Landeshauptmann. Es sei damit alles andere als ein "Sauf- oder Diskotausender", wie es vorweg kritisiert worden war. Vielmehr sei diese Unterstützung ein Signal dafür, dass das Land Kärnten Unterstützung für alle Generationen, von der Kinderbetreuung bis zu den Senioren, gewähre. Die Mittel in Höhe von 6,1 Mio. Euro pro Jahr kommen 2010 aus dem Zukunftsfonds, in späterer Folge aus dem normalen Budget.
Er hoffe sehr, dass Kärnten hier wiederum ein Startzeichen und Vorbild setze und das Jugendstartgeld zum Bundesförderungsmodell entwickelt werden könne, so Dörfler. Die 1.000 Euro können aus zwei Bereichen lukriert werden, denn pro Rechnungsbetrag beträgt die Förderung maximal 500 Euro.
Das von ihm initiierte Jugendstartgeld sieht Jugend- und Bildungsreferent LHStv. Uwe Scheuch als eine einzigartige Unterstützungsmaßnahme zur Stärkung der Eigenständigkeit der Kärntner Jugend. Damit werde das gegebene Versprechen auch konkret umgesetzt. Neben der Entlastung für Familien sei diese Förderung auch ein wirtschaftlicher Faktor, weil damit die Wertschöpfung in Kärnten bleibe und nur Leistungen von Kärntner Unternehmen refundiert würden.
Die Eckdaten:
. Antragsberechtigt: Österreichische Staatsbürger und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt seit mindestens 5 Jahren in Kärnten
. Antragstellung zwischen dem 18. und 19. Geburtstag
. Beginn der Einreichungen ab 1.1.2010
. Förderung von je 50 Prozent des Rechnungsbetrages für
* Fahrschulbesuche in Kärnten (Moped, L17, Klasse B)
* Mietzuschüsse für Lehrlinge und Schüler
* Ausbildungskosten bei einem Bildungsträger in Kärnten
* Heimkosten für Lehrlinge, für den Besuch der Fachberufsschule in Kärnten
. Für Aufwendungen, die zwischen 16. und vor 19. Geburtstag angefallen sind.
. Auszahlung von maximal 1.000 Euro
. Vorlage von Originalrechnungen eines Kärntner Unternehmens
. Kontakt: Landesjugendreferat unter www.jugend.ktn.gv.at oder Tel. 050 536 22205
Foto: LPD