Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Jetziges System, dass Heimpflege gratis ist, nicht zweckmäßig
Klagenfurt (LPD). Die Sozial- und die Verfassungsabteilung des Landes haben eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes zur Begutachtung ausgesandt, welche eine maßvolle Kostenbeteilung von unterhaltspflichtigen Angehörigen in der Heimpflege vorsieht. Das teilte heute, Montag, Sozialreferent LR Christian Ragger mit. Damit werde eine Ungleichbehandlung im jetzigen System beseitigt.
"Angehörige müssen derzeit keinen Beitrag zu den Kosten der Heimpflege leisten. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss hingegen zahlen. So ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause mit einem Betrag zwischen 1.500 und 2.000 Euro monatlich zu bemessen. Davon muss in der Regel ein großer Teil von den Angehörigen selbst getragen werden. Das ist eine klare Benachteiligung jener Familien, welche ihre Angehörigen zu Hause versorgen", erklärte Ragger.
Die demografische Entwicklung mit der zunehmenden Zahl älterer Personen und die damit einhergehende Steigerung der Zahl der Pflegebedürftigen erfordere, dass rechtzeitig ein stimmiges System mit den richtigen Anreizen geschaffen werde. Es gelte der Grundsatz: "Wer keinen Anteil an aktiver Pflege für seine pflegebedürftigen Eltern übernehmen kann, sollte im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einen monetären Beitrag leisten. Das ist auch im Sinne der älteren Generation", so Ragger.
Die geplante Regelung stehe im Einklang mit dem in der Steiermark praktizierten Modell, wobei die für Kärnten vorgesehen Kostenbeiträge weit unter den steirischen liegen werden, wie der Soziallandesrat betonte. Die Bemessung der Kostenbeiträge erfolgt nach einem sozial gestaffelten System und wird in der Folge per Verordnung der Landesregierung festgelegt werden. Bis zu einem Einkommen von 1.160 Euro wird überhaupt kein Kostenbeitrag erfolgen. So würde zum Beispiel ein Alleinstehender, der monatlich 1.500 Euro verdient, 60,80 Euro zahlen, wer monatlich 3.000 verdient, 279 Euro. Unterhaltspflichten reduzieren die Beiträge. Diese liegen zum großen Teil weit unter jenen, die Eltern für ihre in Jugendwohlfahrtseinrichtungen untergebrachten Kinder schon jetzt zu zahlen haben. So muss nach den Regelbedarfsätzen des Finanzministeriums für ein sechsjähriges Kind ein monatlicher Beitrag von 296 Euro, für einen 16-Jährigen gar ein Beitrag von 399 Euro bezahlt werden. "Unsere Eltern oder Großeltern sollten uns genauso viel wert sein wie unsere Kinder", sagte Ragger.
Heuer geben das Land Kärnten und die Gemeinden laut Ragger für die Pflege 180 Millionen Euro aus. Noch 2004 war es die Hälfte. Im Jahr 2020 werden voraussichtlich 300 Millionen Euro gebraucht. Es sei nicht davon auszugehen, dass auch die Einnahmen des Landes in der Pflege im selben Maß steigen werden. Dies bedeute, dass ein immer größerer Teil des Landesbudgets für Pflege ausgegeben werden müsse.
"Es gibt für mich als Sozialreferenten sicher angenehmere Aufgaben als eine solche Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Doch diese notwendige Änderung muss rechtzeitig verkündet und umgesetzt werden, damit das notwendige Bewusstsein dafür vorhanden ist, wenn das demografische Ungleichgewicht einzusetzen beginnt", erklärte Ragger.
Foto: kk