Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Scheuchs Aussagen bei letzter Landtagssitzung widerlegt: Unvereinbarkeitsausschuss hat bis heute keine Meldung von Scheuchs Seite erhalten. Frage nach Unvereinbarkeit bleibt somit im Raum
Klagenfurt (09.11.10) – In die Enge getrieben wurde bei der letzten Landtagssitzung FPK-Parteiobmann Uwe Scheuch durch eine Anfrage der Grünen: so stellte LAbg. Barbara Lesjak an den Landeshauptmannstellvertreter die Frage nach der fehlenden Meldung seiner nebenberuflichen Tätigkeit.
Scheuch reagierte in seiner Anfragebeantwortung wie ein ertapptes Kind: der FPK-Parteiobmann versuchte mit einem Rundumschlag gegen Grün-Abgeordnete Lesjak von seinem Fehlverhalten abzulenken und bezichtigte sie in seiner Rage sogar die Unwahrheit zu sagen.
Ein Vorwurf, den die Grünen-Abgeordnete so nicht stehen lassen kann und aus diesem Grund klarstellt:
Nach nochmaligen Recherchen von Seiten der Grünen, die auch von dem Vorsitzenden des Unvereinbarkeitsausschusses SPÖ-Schober bestätigt wurden, wurde eine mögliche Meldung von Uwe Scheuch in dieser Gesetzgebungsperiode definitiv nicht von Landtagspräsident FPK-Lobnig an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet. Es ist somit weiterhin unklar, ob Scheuch von seiner Nebentätigkeit als Landwirt profitiert und seine politische Tätigkeit damit in Unvereinbarkeit steht.
In diesem Zusammenhang möchte Grün-Abgeordnete Lesjak an die EU-Agrarzahlungen erinnern, die vom FPK-Obmann in den letzten Jahren lukriert wurden: so hat Uwe Scheuch, im Rahmen der EU-Agrarzahlungen, für das Jahr 2008 insgesamt € 30.156,90 und für das Jahr 2009 € 32.566,49 beantragt und auch erhalten.
Gemeinsam mit seinem Bruder hat der Landeshauptmannstellvertreter weitere € 44.570,- beantragt und diese ebenso dankend erhalten. Das bedeutet, dass Uwe Scheuch offenbar als Landwirt tätig ist, da er genau dafür von der EU hohe Geldbeträge erhalten hat. Als Mitglied der Landesregierung ist er aber einem Berufsverbot unterworfen, eine Meldung an den Unvereinbarkeitsausschuss ist für Lesjak somit zwingend notwendig. Dieser hat dann über eine mögliche Unvereinbarkeit zu befinden.
Eines ist zumindest klar: welches Schriftstück auch immer Uwe Scheuch bei seiner Anfragebeantwortung in der letzten Landtagssitzung vorwies - es war definitiv keine Meldung seiner Tätigkeit als Landwirt, die dem Unvereinbarkeitsausschuss in dieser Gesetzgebungsperiode zugestellt worden wäre.
Foto: Grüne Kärnten