Presseaussendung von: ÖVP Landtagsclub
Initiativen der Volkspartei für verbesserte Rahmenbedingungen für Vereine und Wirte haben sich geloht. Faires Miteinander von Wirten und Vereine wird gestärkt.
Klagenfurt (OTS) - "Die Forderungen nach praxisnahen, einfachen und klaren Reformen haben sich gelohnt und bringen eine Erleichterung für Vereine, Wirte und Blaulichtorganisationen gleichermaßen", freut sich VP-Clubobmann Ferdinand Hueter über das Bekenntnis der Bundesregierung zum Vereinswesen und Gastronomiebetrieben.
Rund 700 Millionen Stunden werden in Österreich jährlich von ehrenamtlich Engangierten geleistet. Dies entspreche ca. 600.000 Vollzeitbeschäftigten mit einem finanziellen Aufwand von rund 16 Milliarden Euro. Durch die Registrierkasse und unnötige zusätzliche Belastungen sinke die Bereitschaft der Vereine, Veranstaltungen zu realisieren zunehmend. Besonders im ländlichen Raum seien das Ehrenamt und die Vereine Impulsgeber für die regionale Wirtschaft und für gelebtes Brauchtum. "Jetzt konnte rechtzeitig vor dem Sommer eine Einigung erzielt werden, die ÖVP-Handschrift trägt, unbürokratisch ist und ein faires Nebeneinander von Vereinen und Gastronomie ermöglicht", so Hueter. So sei die familienhafte und unentgeltliche Mitarbeit von nahen Angehörigen in Betrieben endlich klar geregelt.
Wer kurzfristig aushilft, dem stehen künftig eine Mahlzeit und ein Trinkgeld von 32 Euro zu, ohne dass für den Betrieb Sozialversicherungspflicht bestehe. Weiters werde auch die unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen möglich und zwar ohne, dass der Verein seine steuerrechtlichen Begünstigungen verliert. Außerdem werde die Dauer eines kleinen Vereinsfestes von den bisherigen maximalen 48 Stunden auf 72 Stunden erweitert, "und zwar für alle Vereine, auch die kleinen. Damit werden kleine Vereinsfeste mit Veranstaltungen von z.B. Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt", so Hueter. Für kleine Vereinskantinen gelte künftig auch keine Registrierkassenpflicht mehr bei einem Umsatz von bis zu maximal 30.000 Euro. "Für Wirte wird die "Kalte-Hände-Regelung" bei Umsätzen im Freien ebenso auf 30.000 Euro erweitert und nicht in den Hauptumsatz einberechnet. Das erleichtert und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Vereinen und der Gastronomie enorm, die beide wesentlicher Bestandteil des Gemeinschaftslebens im ländlichen Raum sind. Ein großer Dank gilt daher der Bundesregierung für das Handeln indem der Bevölkerung so wichtigen Bereich", so Hueter abschließend.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv