Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Heimgesetz neu sichert weiteren Qualitätsschub. LHStv.in Beate Prettner ruft dazu auf, statt Verschwörungstheorien zu verbreiten, konkrete Fälle rasch zu melden.
„5500 Menschen werden in den 76 Kärntner Pflegeheimen betreut – von 2500 Pflegemitarbeitern. „Und das mit hoher Qualität und mit irrsinnig viel persönlichem Engagement. Zahlreiche vom Land initiierte Projekte helfen hier unterstützend mit – wie das wöchentliche Bewegungstraining „Gesund aktiv im Alter“; das Generationenprojekt „Wir“; GEKO - der Geriatrische Konsiliardienst, der mit dem österreichischen Pflegeaward ausgezeichnet wurde“, erklärt Gesundheitsreferentin Beate Prettner.
Mit dem gestern im Landtag beschlossenen neuen Heimgesetz werde nun ein weiterer Qualitätsschub gesichert: „Auch wenn das verpflichtende Qualitätsmanagement aufgrund der ÖVP-Blockade verhindert wurde, bin ich überzeugt davon, dass die Pflegeheime sich freiwillig der Qualitätsoptimierung stellen werden“, sagt Prettner. Ohnehin haben sich bereits 54 von 76 Heimen diesem Qualitätsmanagement unterzogen. „Mein Ziel ist es, dass bis Ende 2018 jedes Pflegeheim mit diesem „Gütesiegel“ ausgestattet ist. Zudem ist es mein Ziel, dass alle Kärntner die Gewissheit haben, im Fall der Fälle in einem Pflegeheim bestens betreut und versorgt zu werden“, so die Gesundheitsreferentin. Denn: „Altern in Würde ist kein Schlagwort, sondern muss gelebte Realität sein.“
Beschämend und zutiefst verantwortungslos sei es, wenn ein Politiker „auf ungeheuerliche Art versucht, Menschen mit Unwahrheiten Angst zu machen“, erklärt Prettner in Richtung Team-Kärnten-LAbg. Martin Rutter. Wie berichtet, hat sie bereits einen Anwalt eingeschaltet – „denn Rutter hat eine Grenze überschritten, die nicht mehr tolerierbar ist.“ In diesem Zusammenhang fordert sie Rutter einmal mehr dazu auf, dem Land bzw. der Pflegeanwaltschaft konkrete Missstandsfälle zu melden, „damit wir diesen umgehend nachgehen können.“ Niemandem sei geholfen, wenn über Facebook & Co. Missstände in den Raum gestellt werden, die man aufgrund fehlender Angaben nicht verfolgen könne. Die Referentin appelliert, sich mit Beschwerden an die Pflegeabteilung des Landes oder an die von ihr geschaffene übergeordnete Kontrollinstanz, die Pfegeanwaltschaft, zu wenden. Dort werde man sich sofort der Sache annehmen.
Foto: KK