Presseaussendung von: Büro LHStv.in Beate Prettner
LHStv.in Prettner: Finanziell dort unterstützen, wo es gebraucht wird
Klagenfurt (LPD). In der Sitzung der Kärntner Landesregierung wurden auf Antrag der zuständigen Sozialreferentin, LHStv.in Beate Prettner, sowohl der Heizkostenzuschuss als auch das Schulstartgeld für das Schuljahr 2013/14 beschlossen.
"Wir wollen dort finanziell unterstützen, wo es auch dringend benötigt wird. Da gerade die Heizkosten für einkommensschwache Haushalte eine enorme Belastung darstellen und auch die notwendig werdenden Neuanschaffungen für schulpflichtige Kinder zu Schulbeginn vermehrt eine finanzielle Herausforderung für viele Familien darstellen, werden diese Zuschüsse seitens des Landes Kärnten auch weiterhin sichergestellt", betonte Prettner.
Für den Bezug des Schulstartgeldes, welches wieder in Form von Gutscheinen zur Verfügung gestellt werden soll, wurde der Grenzbetrag des Einkommens wie im Vorjahr mit 1.650 Euro netto monatlich festgelegt. Es soll wie bisher generell ein Schulstartgeld in der Höhe von 50 Euro gewährt werden. Wie beim Heizzuschuss erhöhen sich die Grenzbeträge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person jeweils um 123 Euro. "Um eine verbesserte zeitliche Nähe der Förderung zum Schulbeginn zu erreichen, beginnt die Antragsfrist mit 30. Juli und auch die Frist zur Einlösung der Gutscheine wurde verlängert und ist bis zum 30.11.2013 möglich", gab Prettner bekannt.
Voraussetzungen: Anspruchsberechtigt sind Personen, die für schulpflichtige Kinder im Kalenderjahr 2013 Familienzuschuss beziehen oder bezogen haben, Anspruch auf die Gewährung eines Heizkostenzuschusses im Kalenderjahr 2013 haben, im Rahmen der Heizkostenzuschussaktion 2012 einen Heizzuschuss erhalten haben oder eine soziale Mindestsicherung zum Lebensunterhalt im Kalenderjahr 2013 erhalten haben sowie Ausgleichszulagenempfänger.
Betreffend den Heizkostenzuschuss gab Prettner bekannt, dass ein "großer" Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro und ein "kleiner" Heizzuschuss in Höhe von 110 Euro beschlossen wurde. Die Einkommensgrenzen für die Gewährung dieser finanziellen Unterstützung orientieren sich an den Beträgen des Vorjahres und betragen bei Alleinstehenden und Alleinerziehern 795 Euro netto monatlich und 1.192 Euro netto monatlich bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen für den "großen" Heizkostenzuschuss. Für den "kleinen" Heizkostenzuschuss gelten die Einkommensgrenzen von 1.040 Euro netto monaltich für Alleinstehende und Alleinerzieher sowie 1.430 Euro netto für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen. "Um den Lebenswirklichkeiten der Menschen besser entsprechen zu können, wurden zudem die Antragsfristen auf Gewährung des Heizkostenzuschusses adaptiert. Diese beginnen mit 15.9.2013 und enden mit Hinblick auf die tatsächliche Dauer der Heizperiode mit 28.02.2014", so Prettner.
Foto: Büro LHStv. Prettner