Presseaussendung von: LHStv. Kaiser
Kaiser: Unterstützung für Forderung von Gemeindebund, hinterrücks durchgepeitschtes Kinderbetreuungsgesetz zu überarbeiten oder andernfalls Klage beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Schon über 3000 Unterschriften gegen „Familienbenachteiligungsgesetz“ gesammelt.
„Unsere Kinder verdienen eine ganzjährige beste Betreuung in flexiblen Kindergärten. Das von FPKÖVP hinterrücks durchgepeitschte Kinderbetreuungsgesetz ist ein hinterhältiger Anschlag auf die Kinder und die Brieftaschen der besonders in Kärnten ohnehin leidgeprüften Eltern“, spricht der Vorsitzende der SPÖ-Kärnten, LHStv. Peter Kaiser im Klartext das aus, was ihm und SPÖ-LRin Beate Prettner in den letzten Tagen und Wochen unzählige Mütter und Väter in Gesprächen, Anrufen und Mails geklagt haben. Bereits weit über 3000 Kärntnerinnen und Kärntner haben ihren Unmut über die finanzielle Mehrbelastung, die das FPKÖVP-Gesetz für sie bereit hält, kund getan, und die von Beate Prettner und den SPÖ-Frauen initiierte Unterschriftenaktion für eine Zurücknahme des Gesetzes unterzeichnet.
Deswegen unterstützt die SPÖ-Kärnten auch die in Form eines schriftlichen Appells an den zuständigen Kindergartenreferenten LH Dörfler herangetragene Forderung des Österreichischen Gemeindebundes, schleunigst das nachzuholen, was laut Gesetz schon vor Beschlussfassung hätte geschehen müssen, nämlich ein lösungsorientiertes Gespräch mit dem Gemeindebund.
„Gemäß dem Stabilitätspakt müssen die von den finanziellen Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens betroffenen Organe, in dem Fall die Gemeinden, über den gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsmechanismus im Vorhinein informiert und eingebunden werden. Das Kinderbetreuungsgesetz wurde aber von FPKÖVP als Initiativantrag eingebracht, ohne die Gemeinden vorher zu informieren“, erklärt Kaiser und appelliert an die Vernunft von Dörfler: „Er sollte der Aufforderung des Gemeindebundes, umgehend Gespräche einzuberufen um eine gesetzeskonforme vor allem aber den Bedürfnissen der Kinder und Eltern gerecht werdende Lösung herbeizuführen, nachkommen.
Ansonsten bleibe keine andere Möglichkeit, als den Verfassungsgerichtshof mit dem undemokratisch und höchstwahrscheinlich verfassungswidrigen Zustandekommen des Kinderbetreuungsgesetzes zu betrauen.
„Es ist traurig und ein besonderes politisches Armutszeugnis, wenn Kinder und ihre Familien vertreten durch den Gemeindebund von einer nur an persönlichem Machterhalt interessierten FPKÖVP-Regierungskoalition gezwungen werden, ihre Rechte vor Gericht einklagen zu müssen“, macht Kaiser abschließend deutlich.
Foto: Büro LHStv. Peter Kaiser