Mit einer Telefonbetrugsmasche eines fingierten Inkassobüros versuchen Betrüger Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten raten: „Wenn Sie telefonisch aufgefordert werden, Ihnen unbekannte Kosten zu begleichen, beenden Sie das Gespräch. Leisten Sie keinesfalls Zahlungen!“
Mit der Unsicherheit und dem Vertrauen der Kärntner versuchen Betrüger mit erfundenen Forderungen zu Geld zu kommen: Sie fordern Konsumenten am Telefon auf, Kosten für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen zu begleichen. Der Betrag solle per „paysafecard“, bei der Zahler und Zahlungsempfänger anonym bleiben, überwiesen werden. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, drohen die Betrüger mit einer Klage. „Die Anrufer sind sogar so dreist, dass sie zuerst einen unverschämt hohen Rückzahlungsbetrag angeben und dann anbieten, diesen zu senken, wenn man sofort bezahlt“, sagte AK-Konsumentenschutzexperte Mario Drussnitzer. Wenn Konsumenten nach dem Ursprung der Zahlung fragen wird behauptet, dass der Vertragsabschluss bzw. Kauf Jahre zurückliege. „Wir hatten in den vergangenen Wochen immer mehr Konsumenten, die von einem solchen ‚Inkassobüro‘ angerufen wurden“, so Drussnitzer.
Rechtlicher Hintergrund
Am Telefon abgeschlossene Glücksspielverträge sind nichtig. Wenn man eine Zahlungsaufforderung – sei es für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen – erhält, die mehr als drei Jahre zurück liegt, wären diese ohnehin verjährt. Die AK rät: Wenn Ihnen die Forderung eines Anrufers suspekt vorkommt, lassen Sie sich erst gar nicht in ein Gespräch verwickeln. Überweisen Sie keine Geldbeträge per „paysafecard“, da diese nicht nachvollziehbar sind. Ein seriöses Unternehmen wird eine Forderung immer schriftlich stellen.
Die AK-Experten stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung: Konsumentenschutz 050 477-2000
Foto: paysafecard.com
Presseaussendung von: Arbeiterkammer Kärnten