Presseaussendung von: AK-Kärnten
Insgesamt 160.000 Euro zu viel bezahlt haben nach Ansicht der ARBEITERKAMMER KÄRNTEN 25 Käufer der „Stadtvillen-Wohnungen“ am Klagenfurter Kreuzbergl - errichtet durch ein Kärntner Bauunternehmen. Grund ist eine Klausel im Kaufvertrag zum so genannten Baukostenindex. Die AK geht davon aus, dass den Betroffenen die bezahlten Beträge zurückerstattet werden müssen.
Durch den Baukostenindex im Kaufvertrag – der sich auf die Veränderungen der Kostengrundlagen (Material und Arbeit) bei der Ausführung durch das Bauunternehmen bezieht – sind 25 Käufer der „Stadtvillen-Wohnungen“ mit Nachzahlungen von insgesamt 160.000 Euro belastet worden. Jedoch ungerechtfertigt, wie die AK kritisiert.
Bereits 25 Wohnungskäufer haben sich in den letzten Monaten an die AK KÄRNTEN gewandt, nachdem sie knapp vor der Übergabe der Wohnungen eine Vorschreibung bezüglich der Erhöhung des Baukostenindex erhalten hatten. „Je nach Wohnungsgröße wurden bis zu 14.000 Euro nachgezahlt, damit die Wohnung bezogen werden konnte“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig HÖFFERER. Ein Schaden von derzeit 160.000 Euro, der aus Sicht der AK refundiert werden muss!
Die AK hat den Bauträgervertrag hinsichtlich einer Baukostenindex-Klausel genau überprüft. „Aus juristischer Sicht hat sich herausgestellt, dass bei Vertragserrichtung die entsprechende Klausel zu generell und intransparent formuliert wurde. Außerdem wurden die Kostenfaktoren zu ungenau festgelegt und für den Käufer als gröblich benachteiligend bewertet“, erklärt der AK-Jurist.
Inzwischen wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die BUNDESARBEITSKAMMER abgemahnt und das Unternehmen hat die damit verbundene Unterlassungserklärung auf Einhebung eines Baukostenindex unterzeichnet. Die AK geht davon aus, dass den betroffenen Konsumenten die bezahlten Beträge zurückerstattet werden müssen.
AK: Verträge prüfen
Jene Konsumenten, die bereits eine Indexanpassung bezahlt haben, ruft die AK auf, sich mit dem Konsumentenschutz der AK KÄRNTEN in Verbindung zu setzen, um Einzelfälle zu prüfen!
AK-Hotline Konsumentenschutz 050 477-2000