Presseaussendung von: AK-Kärnten
Die Rezeptgebühr beträgt seit 1. Jänner 5,15 Euro. Das kann für Personen mit niedrigem Einkommen und/oder chronisch Kranken zu einer echten finanziellen Belastung werden. Vielen sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Gebühr nicht bekannt. Die AK-Sozialrechtsexperten stehen Versicherten mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen damit, Geld zu sparen.
Nicht alle müssen automatisch die Rezeptgebühr bezahlen. Befreit sind:
Von der Rezeptgebühr befreit werden können Personen mit niedrigem Einkommen:
Deckelung der Rezeptgebühr
Hat jemand im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt, ist diese Person automatisch für den Rest des Jahres befreit. „Ein Problem dabei ist, dass Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, in diese Summe nicht mit eingerechnet werden“, sagt Peter WENIG, AK-Sozialrechtsexperte. „Wir fordern deshalb, dass auch günstigere Medikamente auf dem persönlichen Rezeptgebührenkonto verbucht werden!“
Befreiung: Kur-Selbstbehalte
Was viele Betroffene ebenfalls nicht wissen: Die Befreiung von der Rezeptgebühr gilt auch als Befreiung von Selbstbehalten bei Kur- und Genesungsaufenthalten. Den Antrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr gibt’s auf der Homepage der Gebietskrankenkasse unter www.kgkk.at (Punkt „Service“) zum Download.