Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Sachliche und faktenbasierte Mindestsicherungsdebatte notwendig, mit optimierten Bildungsangeboten Armut bekämpfen
Klagenfurt. (18.02.2016) - „Wir Grünen sprechen uns klar gegen eine haushaltsbezogene Obergrenze in der bedarfsorientierten Mindestsicherung aus. Wir wollen keine Bürokratiemonster durch teure und komplizierte Gutscheinverwaltung schaffen. Genauso wollen wir den BezieherInnen der Mindestsicherung mit optimierten Ausbildungsangeboten zurück in den Berufsalltag helfen. Einen Ausweg aus der Notlage kann es aber nur geben, wenn die betroffenen Menschen zu einer beruflich verwertbaren Ausbildung kommen. Wir brauchen daher entsprechende Investitionen und müssen Aus- und Weiterbildungsangebote schaffen“, so Barbara Lesjak, Klubobfrau der Grünen im Kärntner Landtag zur laufenden Debatte rund um die Mindestsicherung.
„Es ist eine Frechheit, dass Asylberechtigte und subsidär Schutzberechtigte vorgeschoben werden, um die Debatte und Kürzungsabsichten, die vor allem ÖsterreicherInnen bzw. KärntnerInnen betreffen würden, zu rechtfertigen. Dabei wird von den polemisch Diskutierenden oft nicht zwischen Asylwerbenden, Asylberechtigten und subsidär Schutzsuchenden unterschieden“, so Lesjak. „Es gibt Gesetze, Vorschriften und Regeln, an die sich alle halten müssen. Auch der österreichische Verfassungsdienst kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass eine Deckelung der Mindestsicherung unabhängig von der Familiengröße mit der österreichischen Rechtsordnung nicht vereinbar ist“, so Lesjak.
„Polemisches, politisches, mit Unwissenheit und Uninformiertheit durchtränktes Gejaule muss endlich der Sachlichkeit weichen“, ist Lesjak überzeugt und nennt an dieser Stelle folgende Fakten: „Ziel der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind die verstärkte Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Förderung einer dauerhaften (Wieder-)Eingliederung ihrer BezieherInnen in das Erwerbsleben. Im Jahr 2014 bezogen in Kärnten 5.186 Personen die Mindestsicherung, das sind zwei Prozent der MindestsicherungsbezieherInnen in Österreich. Die größten BezieherInnengruppen sind Alleinstehende und Paare mit Kindern. Im Jahr 2014 betrugen die Ausgaben Kärntens für die Mindestsicherung 11.293.455 Euro mit einer durchschnittlichen Leistung von 472,- Euro pro LeistungsbezieherIn.“
Dem fügt die Asyl- und Integrationssprecherin der Grünen im Kärntner Landtag, LAbg. Sabina Schautzer, hinzu: „Es ist fahrlässig, die Mindestsicherungs-Debatte hauptsächlich auf Asylberechtigte zu beschränken. Auch wenn mit einer Zunahme der Kosten für die Mindestsicherung in den kommenden Jahren zu rechnen ist, ist und bleibt Österreich im internationalen Recht wie europarechtlich verpflichtet: Anerkannten Flüchtlingen muss der gleiche Zugang zur Mindestsicherung wie österreichischen StaatsbürgerInnen gewährt werden. Eine Leistungsreduktion für die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.“ Dem fügt sie hinzu: „Anstelle über Kürzungen bei den Ärmsten unserer Gesellschaft nachzudenken, sollte der Sparstift mit mehr Verantwortung und Bedacht auf die zukünftigen Generationen in weniger sensiblen Bereichen angelegt werden. Mit der Initiative zur Kürzung der Klub- und Parteienfinanzierung haben wir Grünen vorgezeigt, dass es durchaus Bereiche gibt, wo sinnvoll gespart werden kann.“
Foto: Grüne Kärnten