Presseaussendung von: Bürgerforum Wasser Klagenfurt
Am Montag den 13. Feber pünktlich um 09.00 Uhr wird im Landesgericht Klagenfurt unter Vorsitz von Richter Dr. Hubert Müller das Verfahren gegen die Klagenfurter Stadtwerke fortgesetzt. Bekanntlich hatten die Stadtwerke Anfang 2010 ein „Bereitstellungsentgelt“ von rd. 8,- Euro pro Monat eingeführt, wogegen zahlreiche Klagenfurter Widerspruch eingelegt haben.
Hauptsächlich Wasserbezieher in Eigenheimen sollten hier als Melkkühe herhalten (im Schnitt Erhöhungen von bis zu 100 %). Es gibt auch Proteste der Wirtschafts- sowie der Arbeiterkammer. Diese Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn kein einziger Tropfen Wasser fließt. Nach dem Widerspruch von Wasserkunden wurde ihnen seitens der STW schriftlich und medial (D.I.Luschin)angedroht die Wasserversorgung hinsichtlich Menge und Druck drastisch einzuschränken. Die vom VKI beanstandeten rechtswidrigen Vertragsklauseln (AGB) und das niederschmetternde Ergebnis des Rechnungshofberichtes waren die Begründungen gegen die STW ein Gerichtsverfahren einzuleiten
Für diese Verhandlung hat der Anwalt der klagenden Wasserkunden Univ. Doz. Dr. Wolfgang List einen umfangreichen Schriftsatz eingebracht. Darin werden einerseits die übermäßigen Ausgaben des Unternehmens, andererseits die hohen Dividendenausschüttungen an die Stadt bis 2005 als Ursache für den Geldbedarf angegeben. Wenn man die Sachverständigengutachten von der STW beauftragten SOT und vom Landesgericht bestellten Gutachter Mag. Möstl gegenüberstellt kommen unterschiedliche Ergebnisse heraus. Das gerichtliche GA hatte überhaupt nur den Auftrag die Gebarung 2010 zu kommentieren. Das Gutachten war völlig mangelhaft und unvollständig. Der Rechnungshofbericht wurde inhaltlich nicht berücksichtigt. Es konnten durch das vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten keine Erkenntnisse gewonnen werden, welche die Ursachen für das fatale Geschäftsergebnis der letzten 5 Jahre der STW-AG, im Bereich Wasser darstellten. .
Der Rechnungshof kritisierte schon vor drei Jahren die ständig steigenden Verwaltungskosten. Diese werden zu rd. einem Drittel auf die Wasserkunden umgelegt. So explodierten die Verwaltungskosten vom Jahr 2004 mit rd. 1,7 Millionen Euro auf stolze 2,7 Millionen Euro im Jahr 2010, also in sechs Jahren eine Steigerung um 63 %!!!!! Im gleichen Zeitraum war die Steigerung der Verbraucherpreise nur rund 12 %. Auch die Erhöhung der Abschreibungen zwischen 2007 und 2008 um eine halbe Million Euro, also rund ein Viertel ist hinterfragenswert.
Immerhin brachten die Gutachten Einblick in das Rechnungswesen und die Kalkulation. Diese wurden vorher trotz Aufforderung von den Stadtwerken nicht herausgegeben. Aus den - allerdings nicht vollständig dargestellten - Aufwendungen gehen dennoch viele auffällige Fakten hervor: So beträgt 2010 der Aufwand für den Vorstand rund € 400.000.- , für Kommunikation (Pressearbeit ?) rd.€ 130.000 für Marketing und Unternehmensentwicklung mehr als 1 Million €. Nach Ansicht der Kläger haben insbesondere die Werbung und Kommunikation mit der Wasserversorgung nichts zu tun. Ein monopoles Versorgungsunternehmen hat betriebswirtschaftlich keinen vernünftigen Grund Werbung etc. zu tätigen.
In Anbetracht der in jüngster Zeit bekannt gewordenen Erhebungen rund um die Aufwendungen für das Fußball-Sponsoring 2008/2009 sind spannende Details zu erwarten, zumal in zwei Gerichtsgutachten Zahlungen an den Fußballverein SK Austria Kelag Kärnten festgestellt, deren Zusammenhang mit der Wassergebarung bisher von Vorstandsdirektor DI. Karre geleugnet wurden. In einem Akt der Staatanwaltschaft liegen diesbezügliche Gutachten vor.