Presseaussendung von:Bürgermeister Christian Scheider
Klagenfurt - In der Stadtsenatssitzung am Dienstag wurde auf Antrag von Bürgermeister Christian Scheider der Stromscheck für 2012 beschlossen.
Seit 2006 führt die Landeshauptstadt gemeinsam mit den Stadtwerken die Sozialaktion „Stromscheck“ durch. Sozial Schwächere erhalten pro Haushalt eine Gutschrift von bis zu 100 Euro auf dem jeweiligen Stromkonto gutgeschrieben. „Seit sechs Jahren bieten wir als freiwillige Leistung den Stromscheck für sozial schwächere Klagenfurter an. Mit diesem Modell sind wir österreichweit Vorreiter in Sachen Entlastung der Bürger von steigenden Energiekosten“, informiert Bürgermeister Christian Scheider. Angesichts der andauernden Kältewelle im ganzen Land sei die Aktion wichtiger denn je. Alleine im Jahr 2011 konnten 785 Haushalte bei der Stromrechnung finanziell unterstützt werden, 2010 waren es 616.
Scheider: „Da der Aufwand für Heizung und Strom einen beträchtlichen Teil eines Haushaltsbudgets ausmacht, hat die Stadt schon vor Jahren reagiert. Trotz schwieriger Zeiten können wir auch 2012
den Stromscheck zur sozialen Abfederung anbieten.“ In diesem Zusammenhang verwies der Bürgermeister auf eine ähnliche Sozialleistung, den Wasserscheck, der ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken für sozial Schwächere angeboten wird. Die Abwicklung von Strom‐ und Wasserscheck erfolgt im Bürgerservice der Stadt im Rathaus.
Details zur Aktion „Stromscheck“: Anspruchsberechtigt sind Klagenfurter Mindestpensionisten, Sozialhilfeempfänger und Personen in besonders schwierigen Lebenslagen. Die Zuerkennung des Stromschecks erfolgt als Gutschrift auf das Stromkonto des Antragstellers und kann pro Haushalt bis zu 100 Euro betragen. Wie gewohnt können die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen (Pensionsnachweis, Sozialhilfenachweis und Stromabrechnung/Stromvorschreibung) in der Bürgerservicestelle (Öffnungszeiten Mo ‐ Do 8:00 ‐ 17:00, Fr. 8:00 ‐ 12:00; Tel. 0463/537‐2750) gestellt werden. Von Seite des Anspruchsberechtigten sind keinerlei weiteren Veranlassungen notwendig. Die ermittelte Strom‐Gutschrift ist dann auf dem Rechnungsauszug des jeweiligen Energieversorgers vorzufinden.
Foto: Büro BGM Christian Scheider