Presseaussendung von: Büro LHStv. Scheuch
LHStv. Scheuch: Naturerlebnis Fischen nun auch für Kinder ab dem 7. Lebensjahr möglich
Klagenfurt (LPD). Seit dem Jahr 2000 gibt es das Kärntner Fischereigesetz. Über die Jahre hat sich an einigen Stellen ein Anpassungsbedarf ergeben. Aus diesem Grund wurde in der heutigen Regierungssitzung beschlossen, eine Novelle des Kärntner Fischereigesetzes in den Landtag einzubringen.
"Es freut mich besonders, dass nun auch Kinder ab dem 7. Lebensjahr in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber einer Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte ist, fischen können", betont Fischereireferent LHStv. Uwe Scheuch.
Scheuch sieht dies als notwendigen Beitrag, jenen Kindern, die Interesse an der Fischerei haben, die Möglichkeit zu geben, die Natur zu erleben und zu begreifen. "Schulreife Kinder sehe ich durchaus in der Lage, nach entsprechender Anleitung durch fachkundige Erwachsene, mit der notwendigen Ausrüstung ordentlich, weid- und tierschutzgerecht umzugehen", so Scheuch.
Weiters in der Novelle enthalten sind unter anderem die Senkung der Mindestpachtdauer für Fischereipachtverträge von zehn auf fünf Jahre, die Erweiterung der fischereipolizeilichen Vorschriften zur Gewährleistung einer effizienten Kontrolle durch die Fischereiaufsicht und der Schutz der Unabhängigkeit der Fischereiaufsichtsorgane durch Vorgabe einer gesetzlichen Bestelldauer. Die Gesetzesnovelle wird aller Voraussicht nach im ersten Halbjahr 2010 in Kraft treten.
Foto: Büro LHStv. Scheuch
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