Presseaussendung von: Die Grünen Klagenfurt
In St. Martin entsteht der Baukoloss „Wohnoase“, doch Grüne hegen Zweifel, ob Baupläne und Klagenfurter Baurecht eingehalten werden: Wurde aus Tiefgarage ein Vollgeschoß? Trotz mehrer Klagen wird munter weitergebaut!
Klagenfurt (06.04.2011) Im dörflichen Stadtteil St.Martin entsteht eingepresst zwischen dem Gasthof Müller und den alten Villen am Waldrand der Großbau „Wohnoase Kreuzbergl-St. Martin“. „Mit 73 Metern Länge in geschlossener Bauweise entspricht der Riedergarten-Baukoloss nicht dem Ortsbild. Der Kardinalfehler war schon die Zusammenlegung von zwei Grundstücken. Dadurch wird die erlaubte Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,65, die für diese Gegend mit Einfamilienhäusern ohnedies viel zu hoch ist, auf 0,79 zur Profitmaximierung ausgeschöpft“, berichtet Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann, die bereits zu Beginn des Verfahrens im Stadtplanungsausschuss dagegen stimmte.
„Durch Nachmessungen wurde nun festgestellt, dass die Höhe der im Bau befindlichen Garagenwand den Bauplan um 40 Zentimeter überschreitet (3,35 statt der zulässigen 2,95 Meter). Außerdem wurde der Aushub nicht tief genug durchgeführt, sodass die „Tiefgarage“ de facto zum Erdgeschoß wird. Der geltenden Bauordnung entsprechen maximal drei Geschoße. Durch das Herausragen muss die Garage somit als viertes Geschoß gerechnet werden. Laut §2 Klagenfurter Bebauungsplanverordnung/KBPVO gilt in diesem Gebiet die Zone 2. Die Garage ist für 35 bis 50 Fahrzeuge gedacht“, berichtet GRin Schmid-Tarmann.
Unlängst wurden aufgrund dessen mehrere Anzeigen seitens der AnrainerInnen bei der Baupolizei erstattet. „Wenn die Garage somit zum Vollgeschoß wurde, darf es zusätzlich nur noch maximal zwei weitere Stockwerke geben. Anderenfalls ist dies ein Verstoß gegen das Baurecht. Um das zusätzliche Stockwerk zu kaschieren, sollen die 3,35 Meter des Garagengeschoßes nach Fertigstellung einfach aufgeschüttet werden“, empört sich Schmid-Tarmann. Sie hat nun eine diesbezügliche Anfrage an Bürgermeister Scheider eingebracht und fordert, dass die Ortsbildpflegekommission endlich aus dem Winterschlaf erwacht.
Wortlaut der Anfrage: „Inwieweit weicht die Höhe der dzt. im Bau befindlichen Garagenwand vom ursprünglichen Bauplan ab und ist dieses Geschoß nun als Vollgeschoß zu rechnen?“
Foto: Grüne Klagenfurt